* Mit dem Umwelteuro UWE werden Umweltschutzprojekte in Schwerin und der Region unterstützt. Der UWE fließt zu 100% an die Projekte und kann auf Wunsch an der Kasse abgewählt werden, wenn Sie diesen nicht zahlen möchten. Sprechen Sie uns bitte an (Tagestickets zzgl. 1,- €, Jahreskarten zzgl. 3,- €). Mehr Informationen erhalten sie hier.
1 Jahrestickets können vor Ort an der Kasse erworben werden. Eine direkte Ausstellung kann aufgrund der Bearbeitungszeit nicht gewährleistet werden.
2 ermäßigten Eintritt im Sinne dieser Entgeltordnung erhalten Kinder (3-17 Jahre), Schüler, Studenten, Auszubildende, Inhaber der Schwerin-Card*, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerstbehinderte mit dem Vermerk „Die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung ist erforderlich - "B" im Ausweis, sowie eben diese erforderliche Begleitperson und Mitglieder des Vereins „Freunde des Zoo Schwerin e.V.“. Sämtliche Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind unaufgefordert nachzuweisen.
3 Gültig für bis zu 2 Erwachsene und deren maximal 4 Kinder, die nicht nur vorübergehend in einer häuslichen Gemeinschaft leben und dies durch entsprechende Nachweise belegen.
4 Rentner sind Bezieher von Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente (Nachweis erforderlich).
5 Als Gruppe gelten 20 oder mehr Normalzahler bzw. 20 oder mehr Kinder. Eine Kombination aus Kindern und Normalzahler zum Erreichen einer Personenzahl von 20 oder mehr ist nicht zulässig. Bei Kindergruppen erhält eine Begleitperson je 10 Kinder kostenfreien Zugang zum Zoo (10 Kinder = 1 Begleitperson, 20 Kinder = 2 Begleitpersonen, 30 Kinder = 3 Begleitpersonen,...).
6 Gilt ausschließlich für Besuche im Klassen- bzw. Gruppenverbund außerhalb der Ferienzeiten. Die Einrichtung ist an der Kasse mit Ortsangabe zu benennen. Die Nutzung der Zooschule ist nur nach Anmeldung möglich.
7 Die Gültigkeit beträgt eine Woche.
Kostenfreien Zugang gewähren wir für:
- Kinder unter 3 Jahren
- Eine Begleitperson je 10 angefangene Kindergartenkinder
- Eine Begleitperson je 10 Schüler/innen oder Kinder
*Schwerin-Card
Anspruch auf die Rabatt-Karte haben Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Schwerin haben und entweder Leistungen zur Grundsicherung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vom Bundesfreiwilligendienst erhalten sowie deren Familienangehörige.
Die Schwerin-Card berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener Kultureinrichtungen, die sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt befinden. Ihre Inhaber erhalten im Volkskundemuseum, in der Volkshochschule und Sternwarte, im Theater und Schleswig-Holstein-Haus, im Stadtarchiv, im soziokulturellen Zentrum „Der Speicher“, im Zoo, in der Stadtbibliothek, im Konservatorium und in der Schwimmhalle Ermäßigungen. Besonders attraktiv sind die Theaterermäßigungen. Außer bei Premieren und Gastspielen werden jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn bis dahin nicht verkaufte Karten an Inhaber der Schwerin-Card zum ermäßigten Eintrittspreis abgegeben.
Die gelb-blaue Schwerin-Card ist so groß wie eine Visitenkarte, ein Jahr gültig und im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6, gegen Vorlage des entsprechenden Leistungsnachweises erhältlich.